Rechtsschutzversicherung ab dem 1. Januar 2022

Ab dem 1.1.2022 besteht eine ARAG Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung für Objekte, für die eine Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern e.V. besteht.

Durch das Eigentum an Immobilien, einem Schrebergarten oder einem unbebauten Grundstück ergeben sich nicht selten Konflikte mit Nachbarn, Behörden oder anderen Parteien. Um trotz aller Überraschungen dabei entspannt zu bleiben, können Sie ab Januar 2022 auf die Leistungen der ARAG SE zurückgreifen.

Was ist versichert?

Versichert sind die inländischen Objekte, für die eine Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern e.V. besteht. Diese können sein:

ein Haus- oder Wohneigentum mit bis zu vier Wohnungen, wenn das Mitglied das Anwesen selbst bewohnt/mitbewohnt, bis zu drei Wohnungen, wenn das Mitglied das Anwesen nicht selbst bewohnt, eine Eigentumswohnung, ein selbst genutztes Wochenendhaus oder eine selbst genutzte Ferienwohnung, wenn diese vom Mitglied oder dessen Angehörigen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, ein Schrebergarten oder ein unbebautes Grundstück.

Handelt es sich um eine Wohnungseigentumsgemeinschaft gibt es eine besondere Regelung. Hier ist das genannte Sondereigentum versichert, nicht die Eigentümergemeinschaft selbst.

Die Garagen, Stellplätze und dergleichen, die zum versicherten Objekt gehören und von dem dort wohnenden Mitglied selbst genutzt werden, sind mitversichert. Gleiches gilt für das Eigentum oder Miteigentum an Privatstraßen oder Zuwegen, die der Erschließung der versicherten Immobilie dienen.

Alle Informationen im Detail finden Sie im Flyer_Rechtsschutzversicherung_2022.

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