Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung

Mit dem Haus- und Grundbesitz verbunden ist zwangsläufig ein nicht un­er­heb­li­ches Risiko aus Haftpflichtansprüchen. Schadhafte Treppengeländer und -stufen, Verstöße gegen die Unterhaltungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, ungenügende Beleuchtung, mangelhafte Sicherung gegen herabfallende Gebäudeteile, das sind die häufigsten Schadensursachen, die den Hausbesitzer belasten oder sogar um seinen Besitz bringen können.

Denn nach dem Gesetz (§ 823 BGB) hat jeder für den Schaden einzustehen, den er schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat. In besonderem Maße trifft dies für den Grundstücksbesitzer zu, der für alle Schäden aufzukommen hat, die auf dem Grundstück entstehen und durch Mängel in der Beschaffenheit eines Gebäudes oder eines Bauwerks (§ 836 BGB), des Grundstückes sowie des dazugehörenden Straßen- und Wegeanteils verursacht worden sind.

Die genauen Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Seite des Eigenheimerverbandes Bayern e.V.

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